Sehr geehrter Kunde,
Auf diese Weise wollen wir Sie über die Vorschriften zur Ozon-Desinfektion und die Rolle von Tol Watertechniek dabei informieren. Die Verwendung von Ozon als Desinfektionsmittel fällt seit 1-9-2013 unter die Biozid-Verordnung (EU) 528/2012 (BPR). Das bedeutet, dass Ozongeräte, die zur Desinfektion bestimmt sind, letztendlich zertifiziert werden müssen.
Tol Watertechniek ist einem Konsortium beigetreten, das sich mit der Zertifizierung von Ozongeräten befasst.
Der Zertifizierungsprozess besteht aus zwei Schritten:
Einreichen eines Wirkstoffdossiers.
Die Wirkstoffdatei für Ozon enthält Informationen über Wirksamkeit, Sicherheit, chemische Eigenschaften usw.
Dieses Dossier wurde nun zur Bewertung vorgelegt.
Einreichen eines Produktdossiers
Ein Produktdossier enthält Informationen über den Bau von Ozongeräten, aber auch über den Bau einer Ozonanlage für eine bestimmte Anwendung. Dieses Dossier kann erst eingereicht werden, wenn das Wirkstoffdossier genehmigt worden ist.
Der Zugang zum Wirkstoffdossier ist notwendig, um ein Produktdossier zu erstellen und bewerten zu lassen. Ohne Zugang zum Wirkstoffdossier ist es für einen Hersteller nicht möglich, Ozongeräte zu zertifizieren.
Ein Hersteller kann mittels eines so genannten Letter of Acces (LoA) oder durch Einreichen einer Wirkstoffakte selbst Zugang zu dieser Akte erhalten.
Tol Watertechniek ist Miteigentümer eines Wirkstoffdossiers. Das bedeutet, dass wir Zugang zu der Akte haben und ein Produktdossier einreichen können, um unsere Ausrüstung zu zertifizieren.
Im Moment ist dieser Zertifizierungsprozess noch in vollem Gange. Das Wirkstoffdossier wurde im September 2017 eingereicht. Das CtgB begann mit der Bewertung des Dossiers im Juni 2020 und hat 18 Monate Zeit, um die Bewertung abzuschließen. Nach der Genehmigung des Wirkstoffdossiers haben die Hersteller 20 Monate Zeit, um ein Produktdossier einzureichen. Geräte, die nicht zertifiziert sind, dürfen dann nicht mehr verwendet werden. Dies gilt rückwirkend, auch bestehende Systeme müssen dann zertifiziert werden! ACHTUNG, dies gilt auch für Luftreiniger, die Luft mit Ozon desinfizieren.
Die genaue Definition von Desinfektion ist derzeit nicht ganz klar. Bei einigen Anwendungen bedeutet Desinfektion die vollständige Abtötung von Bakterien, Pilzen usw. Bei anderen Anwendungen bedeutet Desinfektion, den Bakteriendruck konstant zu halten. Welche Anwendungen unter die Biozid-Verordnung fallen werden, ist daher noch ungewiss. Tatsache ist, dass, wenn eine Partei behauptet, mit Ozon zu desinfizieren, das System auf jeden Fall zertifiziert werden muss, unabhängig von der Anwendung. Auch Anwendungen wie das Freihalten von Keimen in Lagerräumen, die Desinfektion von Schwimmbadwasser oder die Desinfektion von (Trink-)Wasser werden sicherlich unter die Vorschriften fallen. Für Anwendungen in der Aquakultur, wie die Verringerung des Krankheitsdrucks in Fischfarmen, Zoos und Teichen, ist dies noch nicht sicher.
Tol Watertechniek arbeitet hart daran, unsere Systeme zu zertifizieren, so dass unsere Systeme für jede Anwendung eingesetzt werden können. Wenn Sie Ozongeräte im Einsatz haben oder den Einsatz in Erwägung ziehen, teilen Sie uns dies bitte im Voraus mit!
Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, den Unterzeichner zu kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Bas van Tol
Tol Watertechniek
Zur Information: AOP-Systeme (Advanced Oxidation Process), die Ozon verwenden, fallen ebenfalls unter die Biozid-Verordnung. Sowie die zur Desinfektion verwendeten Luftreiniger.